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Mo-Fr 07:00-18:00 · Sa nach Vereinbarung Wien · 23 Bezirke · NÖ Umland info@dieabbruchfirma.at +43 6607253391
Die Abbruchfirma - Bau Tycoon GmbH Wien
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Startseite / AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bedingungen für die Inanspruchnahme von Abbruch-Leistungen der Bau Tycoon GmbH.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Bau Tycoon GmbH, Perchtoldsdorfer Straße 5, 2372 Gießhübl (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunden") über Abbruch-, Rückbau-, Demontage-, Entsorgungs- und Sanierungsleistungen.

Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind - sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet - freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung nach beidseitigem Einvernehmen.

Angaben in Prospekten, Katalogen, auf der Website oder in anderen Unterlagen sind - soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet - annäherungsweise Richtwerte.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat insbesondere folgende Mitwirkungspflichten:

  • Bereitstellung aller für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen (insb. Baupläne, Eigentumsnachweise, allfällige Bewilligungsbescheide)
  • Vorabklärung und Beibringung behördlicher Bewilligungen, soweit diese nicht ausdrücklich in unseren Leistungsumfang fallen
  • Zugang zur Baustelle und Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur (Strom, Wasser, Sanitär)
  • Information über bekannte Gefahrstoffe (PAK, MKW etc.) und Untergrundbeschaffenheit
  • Übernahme der Zuständigkeit für Bauherrenpflichten gemäß Bauarbeitenverordnung (BauV)

§ 4 Leistungsumfang und Ausführung

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung. Maßnahmen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen einer separaten Vereinbarung.

Teilleistungen sind in branchenüblicher Weise zulässig. Wir behalten uns vor, zweckdienliche Subunternehmer einzusetzen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

§ 5 Termine und Fristen

Angegebene Leistungsfristen sind - sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart - annähernde Richtwerte. Höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, nicht von uns zu vertretende Verzögerungen (z. B. fehlende Bewilligungen, Nachbarkonflikte, unvorhersehbare Gefahrstofffunde) entbinden uns von der Einhaltung ursprünglich genannter Fristen.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich - sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen - zzgl. der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer (aktuell 20 %).

Zahlungsbedingungen: Soweit im schriftlichen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart wird, gelten folgende Zahlungsmodalitäten: Bei Auftragserteilung sind wir berechtigt, eine angemessene Akontozahlung (Vorauszahlung) zu verlangen; bei umfangreicheren Vorhaben können Abschlagszahlungen nach Baufortschritt vereinbart werden. Der verbleibende Rechnungsbetrag ist nach vollständiger Leistungserbringung und Rechnungslegung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skonto wird nur gewährt, wenn dies schriftlich und ausdrücklich vereinbart wurde. Bei größeren Projekten (z. B. Gebäudeabbruch) erfolgt die Abrechnung in der Regel als Festpreis gemäß schriftlichem Angebot nach kostenloser Vor-Ort-Begehung.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 456 UGB) zu verrechnen.

§ 7 Umgang mit Gefahrstofffunden

Werden im Zuge der Abbruch- oder Rückbauarbeiten unvorhergesehen Gefahrstoffe (z. B. PAK, MKW, kontaminierte Böden o. ä.) festgestellt, sind wir berechtigt, die Arbeiten bis zur Klärung der weiteren Vorgehensweise zu unterbrechen. Mehraufwände infolge solcher Funde sind nicht im ursprünglichen Festpreis enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.

§ 8 Gewährleistung

Gewährleistung wird nach den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) und des Unternehmensgesetzbuches (UGB) geleistet. Bei Unternehmergeschäften (§ 928 ABGB) gilt eine verkürzte Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Übergabe.

§ 9 Haftung

Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Im Übrigen ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die durch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft entstanden sind.

§ 10 Versicherung

Wir weisen darauf hin, dass die gesetzlichen Anforderungen an eine Bauhaftpflichtversicherung eingehalten werden. Konkrete Versicherungssummen teilen wir auf Anfrage mit, sobald die entsprechenden Bestätigungen vorliegen.

§ 11 Abtransport, Übergabe und Nachweise

Sämtliche aus den Abbruch- und Rückbauarbeiten resultierenden Abfälle werden nach Maßgabe der österreichischen Abfallwirtschaftsgesetze (AWG) und der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) getrennt erfasst und an befugte Annahmestellen zur Entsorgung übergeben. Entsorgungs-Nachweise (Begleitscheine, Wiegezettel) können auf Wunsch beigebracht werden.

§ 12 Schweigepflicht und Datenschutz

Wir verpflichten uns, über alle uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen betriebsinternen Angelegenheiten des Kunden Stillschweigen zu bewahren. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.

§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts (Art. 3 EGBGB) sowie des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist - soweit gesetzlich zulässig - das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht in Wiener Neustadt (Niederösterreich).

§ 14 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung treffen.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Stand der AGB

Stand: 21. Juli 2026

Fragen zu unseren AGB?

Bei Unklarheiten zu einzelnen Klauseln oder individuellen Vereinbarungen erreichen Sie uns werktags unter +43 6607253391 oder per E-Mail an info@dieabbruchfirma.at.

Die Abbruchfirma - Bau Tycoon GmbH

Bau Tycoon GmbH mit Sitz in Gießhübl (Niederösterreich). Gebäudeabbruch, Rückbau, Demontage und Bauschutt-Abtransport mit Übergabe an befugte Entsorger in Wien und Umgebung - mit eigenem Gerät, festen Teams und Festpreis nach kostenloser Begehung.

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Bau Tycoon GmbH
„Die Abbruchfirma"
Perchtoldsdorfer Straße 5
2372 Gießhübl
Niederösterreich, AT

Firmenbuch: FN 631735y
Amtlicher Nachweis (evi.gv.at)

Anfrage & Beratung:
+43 6607253391

E-Mail:
info@dieabbruchfirma.at

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