Gebäudeabbruch mit Vorab-Prüfung der Bauordnung
Jeder Gebäudeabbruch in Wien wird bei der MA 37 (Baupolizei) vorab gemeldet, wenn er meldepflichtig ist. Ob selektiver Rückbau oder Gesamtabbruch - wir klären Bewilligungspflicht, Nachbarrechte und Gefahrenlage vor Beginn und übernehmen die komplette Baustellenabsicherung nach Bauarbeitenverordnung (BauV).
- Meldung nach Wiener Bauordnung (MA 37), wenn meldepflichtig
- Trennung mineralisch / brennbar / metallisch nach AVV
- Absicherung der Baustelle nach BauV
- Fachgerechte Entsorgung über zugelassene Annahmestellen
- Dokumentierter Entsorgungsnachweis auf Wunsch