Gebäudeabbruch mit Vorab-Prüfung der Bauordnung
Jeder Gebäudeabbruch in Wien wird bei der MA 37 (Baupolizei) vorab gemeldet, wenn er meldepflichtig ist. Wir klären Bewilligungspflicht, Nachbarrechte und Gefahrenlage vor Beginn und übernehmen die komplette Baustellenabsicherung nach Bauarbeitenverordnung (BauV).
- Meldung nach Wiener Bauordnung (MA 37), wenn meldepflichtig
- Trennung mineralisch / brennbar / metallisch nach AVV
- Absicherung der Baustelle nach BauV
- Fachgerechte Entsorgung über zugelassene Annahmestellen
- Dokumentierter Entsorgungsnachweis auf Wunsch